Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
wir fassen die Chronologie für die Vorstellung der Planungsphasen in den Ausschüssen, jeweils für den Hochbau und die Freianlagen sowie die in diesem Zusammenhang getätigten Anfragen wie folgt zusammen:
- 11.06.2024: Vorstellung und Beschluss der Vorentwurfsplanung (LPH 2) für den Hochbau sowie die Freianlagen einschl. Kostenschätzungen, TOP 4 und TOP 5 des Bau- und Planungsausschusses
- 03.09.2024: Vorstellung und Beschluss des Entwurfs zum Bebauungsplan, TOP 8 des Bau- und Planungsausschusses
- 18.11.2024: Vorstellung und Beschluss der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung (LPH 3) für den Hochbau, TOP 3 des Haupt- und Finanzausschusses
- 11.02.2025: Vorstellung der Entwurfsplanung (LPH 3) für die Freianlagen einschl. Kostenberechnung, TOP 1 der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
- 11./12.02.2025: Anfrage der FWG an OB Claus zur Einsichtnahme in die Entwurfsplanung zur Regenentwässerung, die Überflutungsnachweise, die detaillierte Kostenberechnung und das geo- und umwelttechnische Gutachten.
- 19.02.2025: Antwort OB Claus auf die Anfrage vom 11./12.02.2025: Ablehnung der Bereitstellung lückenloser Aktenbestandteile sowie Angebot der Zusendung konkreter Fragen.
- 21.02.2025: Antrag der FWG auf Einsichtnahme in die Entwurfsplanungen der Fachgutachter (Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftung, geo- und umwelttechnisches Gutachten sowie detaillierte Kostenberechnung) mit Benennung konkreter Fragestellungen.
- 25.02.2025: Zusage der Einsichtnahme in die notwendigen Unterlagen für Ausschussmitglied Heinrich und Bereitstellung der Kostenberechnung und des geotechnischen Gutachtens für den Ausschuss. Beschluss der Entwurfsplanung (LPH 3) für die Freianlagen einschl. Kostenberechnung, TOP 3 der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.
- 05.03.2025: Vereinbarung der Einsichtnahme für Ausschussmitglied Heinrich in die Unterlagen für den 07.03.2025 bei der Bauverwaltung.
- 06.03.2025: Absage des Termins zur Einsichtnahme mit der Begründung, dass die Entwässerungsplanung und der Überflutungsnachweis noch nicht fertiggestellt wären.
- 14.03.2025: Bereitstellung der Protokolle zur Sitzung vom 25.02.2025 sowie der detaillierten Kostenberechnung und des geo- und umwelttechnischen Gutachtens.
Zu den Elementen der Entwässerungsplanung und Regenwasserbewirtschaftung des Gesamtprojektes ist anzumerken, dass die Bauverwaltung eine Zuordnung z.T. zum Hochbau und z.T. zu den Freianlagen vorgenommen hat, die aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht transparent erscheint. Im Rahmen der Präsentation der Entwurfsplanung der Freianlagen wurde darauf hingewiesen, dass die Entwässerung und die Regenwasserbewirtschaftung nur im Zusammenhang mit der Planung des Hochbaus zu betrachten ist. Vorgestellt wurden jedoch nur unvollständige Entwässerungselemente, die nicht den Ansprüchen einer Entwurfsplanung genügen. Hinsichtlich der Thematik “Ver- und Entsorgung” findet sich lediglich innerhalb der Vorstellung der Vorentwurfsplanung (LPH 2) ein Hinweis auf einen Infrastruktur- bzw. Medienkanal. Ansonsten wurde auf eine Präsentation der Versorgungsanlagen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) komplett verzichtet.
Hinsichtlich der vorab beschriebenen Chronologie sowie des mittlerweile vorgelegten geo- und umwelttechnischen Gutachtens ergeben sich nun die folgenden Anfragen:
- Wie konnten am 18.11.2024 und am 11.02.2025 bzw. 25.02.2025 in den Ausschüssen die Entwurfsplanungen zum Hochbau und den Freianlagen präsentiert und zur Abstimmung gegeben werden, wenn zu diesen Zeitpunkten offensichtlich noch keine vollständigen Entwurfsplanungen vorlagen?
- Wie konnten fundierte und vollständige Kostenberechnungen als zwingende Bestandteile von Entwurfsplanungen vorgestellt werden, wenn die Leistungsphase 3 der Entwurfsplanungen noch gar nicht abgeschlossen war?
- Lag zu den Zeitpunkten der Präsentation der Entwurfsplanungen zur Gesamtmaßnahme in den Ausschüssen, die Entwurfsplanung für die Versorgungsanlagen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) vor?
- 4.Ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der Honorarvergütungen der Fachplaner für die Entwurfsplanungen zur Entwässerung und die Versorgungsanlagen zum Zeitpunkt unmittelbar nach ihren Präsentationen in den Ausschüssen wohlmöglich Überzahlungen vorliegen?
- Im geo- und umwelttechnischen Gutachten vom 09.09.2024 werden geotechnische Hinweise zur Bauausführung benannt. Wurden diese Hinweise grundsätzlich in den aktuellen Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen berücksichtigt?
- U.a. werden im Abschnitt “Sicherung des Bestandes” hinsichtlich der Sicherung des Gebäudes West spezielle Unterfangungstechniken empfohlen. Wurden diese Spezialtiefbaumaßnahmen in den aktuellen Kostenberechnungen berücksichtigt?
- Wurden vom zuständigen Geotechniker bereits die Auswirkungen der Baumaßnahme auf die das Projektgebiet umgebenden Bestandsgrundstücke und -gebäude untersucht (nicht gemeint ist hier der Bestand innerhalb des Projektgebietes)? Wenn ja, sind auch hier zusätzliche Sicherungsmaßnahmen und Mehrkosten zu erwarten, die in den Kostenberechnungen nicht berücksichtigt sind?
Wir bitten um mündliche Beantwortung der Anfragen in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.
Da die Entwässerung der Freianlagen im Zusammenhang mit der Entwässerung des Hochbaus steht, beantragen wir die Bereitstellung der detaillierten Kostenberechnung für die Entwurfsplanung der Entwässerung für den Hochbau. Wir setzen dabei voraus, dass die noch ausstehende zur Einsichtnahme durch die Bauverwaltung bereitzustellende Entwurfsplanung zur Entwässerung das Gesamtprojekt behandelt.
Da berechtigte Zweifel bestehen, dass zum Zeitpunkt der Präsentation der Entwurfsplanungen für den Hochbau und die Freianlagen eine fertige Entwurfsplanung einschl. fundierter Kostenberechnung für die Versorgungsanlagen vorlag, beantragen wir aus berechtigtem Interesse auch die Bereitstellung der detaillierten Kostenberechnung für den Hochbau sowie die Einsichtnahme in die Entwurfsplanung zur Fachplanung der Versorgungsanlagen für den Hochbau und die Freianlagen.
Wir bitten um mündliche Behandlung des Antrages in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses.
Da es sich hier um einen Antrag handelt, der möglicherweise die nicht unerheblichen Mehrkosten im Rahmen der Bauausführung offenlegen könnte, bitten wir alle Ausschussmitglieder um Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heinrich