Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
nachfolgend stelle ich folgende Anfragen zum Beschluss vom 01.07.2025 und dem zugehörigen öffentlichen Sitzungsprotokoll.
- Es wurde am 01.07.2025 beschlossen, dass die Gesamtzahl der zu errichtenden Stellplätze die Anzahl von 67 nicht unterschritten werden soll. Hierfür sollen in der unmittelbaren Schulumfeld 33 Stellplätze unter Einbeziehung des benachbarten Sportgeländes errichtet werden. In der “Parkraumuntersuchung Umfeld Präsident-Mohr-Schule” des Planungsbüros von Mörner vom Juli 2023 wurde klar empfohlen, die Tiefgarage mit 35 bis 45 Stellplätzen auszulegen. Welche gesetzliche und/oder rechnerische Grundlage existiert – abgesehen von dem Beschluss am 01.07.2025 – für die Auslegung des Gesamtumfeldes einschl. Tiefgarage mit 67 Stellplätzen?
- Gemäß Protokoll zum Beschluss vom 01.07.2025 wird vom Vorsitzenden behauptet, es sei in den Unterlagen zum Bebauungsplan ein Parkraumbewirtschaftungskonzept des Büros von Mörner zu finden. Dies ist nicht richtig. Die Anlage 10 des B-Plans (beschlossen am 03.09.2024) beinhaltet die Verkehrsuntersuchung des Büros von Mörner vom Juli 2023. Weiterhin existiert eine Parkraumuntersuchung des Büros Mörner vom Juli 2023, die als Grundlage für die Entscheidung zur Tiefgaragengröße diente. Diese Untersuchung beinhaltet jedoch kein Parkraumbewirtschaftungskonzept. In der Parkraumuntersuchung wird empfohlen, ein schlüssiges Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erstellen. Dieses soll vorhandene Parkstände rund um den Marktplatz und eine flexible Nutzung der Lehrerstellplätze in den Nachmittagsstunden, an Wochenenden und in den Schulferien darlegen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein solches Konzept ein ausreichendes Maß an Stellplätzen belegt, um den Bedarf des Gebietes zu decken. Da ein Parkraumbewirtschaftungskonzept dazu beiträgt, zusätzliche Kosten für nicht erforderliche Stellplätze sowie zusätzlichen Verkehrsdruck im Schulumfeld zu vermeiden, stellen sich die Fragen, warum das bereits im Juli 2023 empfohlene Parkraumbewirtschaftungskonzept nicht in Auftrag gegeben wurde und was gegen eine umgehende Beauftragung eines solchen Konzeptes spricht?
Ich bitte um mündliche und schriftliche Beantwortung der Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heinrich