Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
nachfolgend stelle ich folgende Anfragen zu Ihrem Schreiben vom 01.04.2025 unter Bezugnahme auf meine Anfragen vom 21.02. und 26.03.2025.
- Zu Ihrer Bemerkung “Insofern erstaunt Ihre Annahme, dass für die grundsätzliche Entscheidung bereits alle Fachplanungen abgeschlossen vorliegen sollten.”: Dem Ausschuss wurden Entwurfsplanungen mit Kostenberechnungen vorgestellt. Auch die Entwässerungsplanung wurde uns in diesem Rahmen vorgestellt. Daher mussten alle Ausschussmitglieder auch davon ausgehen, dass die Ermittlung der Gesamtkosten den Kostenberechnungen gemäß Leistungsphase 3 entsprechen. Es wird seitens der Verwaltung angegeben, dass die Fachplanungen – hier die Technische Gebäudeausrüstung (die TGA beinhaltet alle Ver- und Entsorgungsanlagen) – noch nicht Entwurfsplanungsstatus aufweisen. Bedeutet dies nun, dass die Kosten für die TGA noch nicht in den Kostenberechnungen enthalten sind oder wurden die Kosten der TGA als Kostenschätzungen (Vorplanungsstatus, Leistungsphase 2) in die Kostenberechnungen integriert? In beiden Fällen wäre die Kostenberechnung unvollständig.
- Bei Beantwortung der Frage 6 wird angegeben, dass die erforderliche Gebäudeunterfangung mittels Hochdruckinjektionsverfahren mit 50.000 € nur geschätzt wurde und hierfür keine Kostenberechnung vorliegt. Bei der Beantwortung der Frage 7 wird angegeben, dass die Kostenberechnung für den Verbau noch nicht vorliegt. Wurden hier in beiden Fällen lediglich Kostenschätzungen in die Kostenberechnung integriert?
- Zur Bemerkung “Fachliche Zweifel eines Fachkundigen an der Leistung der Fachplaner sind nicht zwingend Aufgabe eines Rats- oder Ausschussmitgliedes.” Weiterhin wird geäußert, dass “die Untersuchung originär in die Verwaltung und nicht in den politischen Ausschuss gehört.”: Existiert hier eine Verwaltungsvorschrift o.ä., die diese Behauptungen belegt? Welche Aufgaben haben denn die Rats- oder Ausschussmitglieder, wenn sie nicht auch fundierte Zweifel an der Leistung der Fachplaner äußern dürfen?
- Zur Bemerkung “Sie legen bisher kein berechtigtes Interesse dar, das über die Vermutung von falschen oder fehlenden Planungen hinausgeht.”: Ich habe in den Anfragen vom 21.02. und 26.03.2025 sehr wohl dargelegt, welches berechtige Interesse an der Einsichtnahme in die Fachplanungen besteht. Im Übrigen können die z.T. geäußerten Vermutungen erst belegt oder entkräftet werden, wenn die Verwaltung die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen gewährt. Entscheidet allein die Verwaltung, wann ein berechtigtes Interesse vorliegt? Muss hierzu erst ein Gutachten vorgelegt werden, welches belegt, dass das berechtigte Interesse gemäß Gemeindeordnung besteht und zulässig ist?
- Zur Beantwortung der Frage 3 wird angegeben, dass “die Planungen der Leistungsphase 3 von den Fachplanungen zur technischen Gebäudeausrüstung zum Zeitpunkt der Präsentation im HuFA einschl. Kostenberechnung vorlagen.” Was denn nun? Liegen die Entwurfsplanungen der Fachplanungen doch schon vor? Hier ist ein klarer Widerspruch zur Bemerkung unter 1. vorhanden. Dort wurde sinngemäß angegeben, dass die Fachplanungen noch nicht abgeschlossen wurden.
- In Ihrem Schreiben wird nochmals ausführlich dargelegt, welche Voraussetzungen für eine Einsichtnahme erfüllt werden müssen. Was bedeutet das nun für die im Rahmen der Sitzung vom 25.02.2025 zugesagten Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen des Fachplaners zur Entwässerung? Wird diese Zusage seitens der Verwaltung nun wieder zurückgezogen oder gelten die geschilderten Voraussetzungen nur für die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen des Fachplaners Versorgung (siehe Anfrage vom 26.03.2025, Seite 3, 2. Absatz)?
- Im dritten Absatz Seite 2 Ihres Schreibens wird erläutert, wie ein Antrag auf Akteneinsicht zu stellen ist. Was bedeutet das? Müssen wir nun nochmals einen schriftlichen Antrag – auch für die Entwurfsunterlagen zur Entwässerung – stellen, der erst im BauPlan am 03.06.2025 zur Abstimmung gestellt werden kann?
- Nach meiner erneuten email-Anfrage an die Verwaltung vom 04.04.2025, wann denn die Entwurfsplanung zur Entwässerung fertig gestellt sein wird, erhielt ich am 10.04.2025 die email-Antwort, dass die beauftragten Architekten und Fachplaner vom Bauamt entsprechend angefragt wurden. Es hieß, ich würde darüber informiert, sobald eine Rückmeldung vorläge. Stand heute habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. Wann wird die Entwurfsplanung zur Entwässerung vorliegen? Wann wird die Entwurfsplanung zur Versorgung vorliegen?
Ich bitte neben der schriftlichen auch um die mündliche Beantwortung der Anfragen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 06.05.2025.
Ich möchte noch eine persönliche Anmerkung hinzufügen: Seit meiner ersten mündlichen Anfrage zum genannten Thema im Rahmen des BauPlan am 11.02.2025 sind nunmehr über 11 Wochen (!) vergangen. Die Verwaltung gibt seitdem nur scheibchenweise und widerwillig Informationen heraus und zieht sich auf Formalismen wie die Gemeindeordnung zurück. Ich hätte mir als verantwortungsvolles Ausschussmitglied und als Ingelheimer Bürger gewünscht, dass meine kritische Hinterfragung und das Angebot der fachlichen Unterstützung auf mehr Kooperationswillen bei der Verwaltung getroffen wären. Das hätte Ihnen, dem Ausschuss und auch mir eine Menge Zeit ersparen können, die wir stattdessen gemeinsam in die konstruktive Klärung offener Fragen hätten investieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heinrich