Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Breyer,
die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes versteht die FWG so, dass zwar ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung besteht, es aber nicht eindeutig geregelt ist, dass die Grundschülerinnen und Grundschüler in den vorgegebenen Zeiten Anwesenheitspflicht haben.
Daher stellen wir für die nächste Sitzung des Schulträgerausschusses am 18.03.2025 folgende Anfrage, mit der Bitte um mündliche Beantwortung in der Sitzung.
1. Welche Flexibilität kann den Eltern eingeräumt werden, die ihre Kinder von montags bis donnerstags früher abholen möchten?
2. Ist eine vorherige Abfrage des Bedarfs der Eltern sinnvoll? Die Betreuung einer geringeren Anzahl von Schülerinnen und Schülern könnte sich auch auf positiv auf Personalstellen auswirken.
Vielen Dank vorab für die Beantwortung.
Sybille Vogt