Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 20.02.2025 (nicht wie angegeben 19.02.2025), in dem Sie die Einsichtnahme mit Hinweis auf die “gefestigte Verwaltungspraxis und von der GemO gestützt” ablehnen. Gerne hätte ich früher in Vorbereitung auf die nächste Sitzung am 25.02.2025 auf Ihr Schreiben geantwortet, leider wurde dieses jedoch erst gestern übermittelt. Eines vorneweg: Ich bin als Mitglied des Bau- und Planungsausschusses – wie alle anderen Mitglieder auch – dazu verpflichtet, bei berechtigtem Interesse im Rahmen eines Bauvorhabens auch Fachgutachten bzw. Fachplanungen einsehen zu können und zu beurteilen, um anstehende Entscheidungen vertreten bzw. Beschlussvorlagen zustimmen zu können. Es handelt sich hier weder um einen Akt des Misstrauens oder ausschließlicher Kritik gegenüber der Bauverwaltung, noch darum, parteipolitisch zu agieren, sondern um eine fachliche Unterstützung der Stadtverwaltung. Wir wissen alle, dass aufgrund des in der Stadtverwaltung herrschenden Personalmangels sicherlich nicht alle Fachgutachten und -planungen in ihrer Tiefe beleuchtet werden können. Da ich beruflich seit nunmehr über 32 Jahren im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft u.a. mit den Thematiken Tiefbau und Regenwasserbewirtschaftung beschäftigt bin, möchte ich mein Fachwissen zielgerecht einbringen. Und damit diese Unterstützung nicht in Mehrarbeit für die Bauverwaltung ausartet, war das ursprüngliche Ansinnen meiner Anfrage im Rahmen der Ausschusssitzung am 11.02.2025, lediglich einige Unterlagen einsehen zu können. Es wäre ja gut möglich, dass die Einsichtnahme dazu führt, Fehlbemessungen oder Versäumnisse der Fachplaner zu erkennen, die später zu Kostentreibern werden könnten, weil sie zu spät erkannt wurden. Nachfolgend möchte ich Ihnen die Gründe dafür erläutern, warum ich die Einsichtnahme in die Fachgutachten – und zwar für alle Ausschussmitglieder – für dringend erforderlich halte.
1. Entwurfsplanung des Fachplaners für die Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftung
Die Präsentation des Landschaftsarchitekten Herrn Böhringer war meiner Ansicht nach hinsichtlich der klassischen und auch innovativen Elemente der Außenanlagen sehr fundiert. Allerdings ließen die Erläuterungen zur Regenwasserbewirtschaftung einige Fragen offen. Und diese Fragen können nach meinen Erfahrungen nur die Fachplaner beantworten. Es wurde z.B. angegeben, dass das vorgesehene Retentionsbecken auch für die Rückhaltung bei Starkregenereignissen (30-jährliche Niederschlagsereignis) dienen solle. Dies stelle ich aufgrund der Größe von 40 m³ Retentionsvolumen in Frage. Weiterhin war die Rede von einem Stauraumkanal, der in der Entwurfsplanung (!) überhaupt nicht dargestellt ist. Es ist in den Lageplänen der AG Freiraum auch nicht erkennbar, wie der Nachweis zur Überflutungssicherheit geführt wurde. Z.T. verlaufen Regenwassersammler (im Bereich der Turnhalle) unterhalb der Bodenplatte. Dies ist aufgrund schlechterer Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar. Auch wurde auf eine Darstellung von Revisionsschächten der dunkelblauen Entwässerungselemente (Regenwasser Tiefbau) verzichtet, obwohl diese im Zusammenhang mit den hellblauen Entwässerungselementen (Regenwasser Landschaftsbau) stehen und im Rahmen einer Entwurfsplanung dargestellt werden sollten. Auf die Darstellung der Schmutzwasserkanäle und -leitungen wurde komplett verzichtet, obwohl sich diese Entwässerungselemente im Bereich der Außenanlagen befinden dürften. Gleiches gilt für die geplanten Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Nahwärme, Telekommunikation). Evtl. Konfliktpotenziale mit der Regen- und Schmutzentwässerung sind hiermit nicht transparent.
2. Detaillierte Kostenberechnung
Die dem Ausschuss vorgelegte Kostenberechnung bleibt aufgrund der bislang einsehbaren Titelstruktur nur an der Oberfläche. Bei allen unterschiedenen Bereichen (Spielplatz, Quartiersplatz, Schulhof und Schulstraße) erscheinen lediglich die Untertitel “Allgemeine Einbauten”, “Besondere Einbauten”, “Vegetationstechnische Bodenbearbeitung” und “Pflanzflächen”. In der Summe von 1.144.720,50 € brutto stellen diese vier Untertitel rd. 36% der Gesamtkosten in Höhe von 3.164.436,63 € dar, ohne erkennen zu geben, um welche Kosten es sich hier im Detail handelt.
Für den Titel “Abwasseranlagen” werden in der Summe lediglich 129.710,00 € brutto (rd. 4% der Gesamtkosten) angegeben. Im Lageplan der AG Freiraum sind übrigens hellblaue (Regenwasser Landschaftsbau) und dunkelblaue (Regenwasser Tiefbau) Entwässerungselemente dargestellt. Wurden die dungelblauen Entwässerungselemente mit der Bezeichnung “Regenwasser Tiefbau” der Kostenberechnung des Hochbaus zugeordnet?
Auch die Kosten für den Titel “Erdbau” belaufen sich lediglich auf 238.827,05 € brutto (rd. 8% der Gesamtkosten). Weiterhin fehlt eine Transparenz, ob aufgrund entsprechender LAGA- oder EBV-Beurteilungen Aushubböden evtl. teuer entsorgt werden müssen. Sicherlich sind in beiden Fällen einige Kosten in der Kostenberechnung des Hochbaus untergebracht. Welche Leistungen jedoch in der vorliegenden Kostenberechnung und welche in der Kostenberechnung des Hochbaus untergebracht wurden, ist nicht nachvollziehbar.
Hinsichtlich der Kostensteigerung von rd. 600.000 € brutto von der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung bis zur Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung erläuterte Herr Böhringer die Gründe hierfür. U.a. war die Rede davon, dass ca. 500.000 € – die im Rahmen der Kostenschätzung bisher dem Hochbau zugeordnet wurden – nun in der Kostenberechnung der Außenanlagen untergebracht wurden. Auch hier würde die Einsichtnahme in eine detaillierte Kostenberechnung mehr Transparenz schaffen.
3. Geo- und umwelttechnische Gutachten
Geo- und umwelttechnische Gutachten werden i.a. bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung erstellt, um frühzeitig die Auswirkungen des umgebenden Baugrundes und damit auf die Gesamtkosten des jeweiligen Bauvorhaben zu erkunden. Da sich das Bauvorhaben innerhalb eines umgebenden Grundstücks- und Gebäudebestandes befindet, sind Auswirkungen auf die Statik der Gebäude und Einfriedungen sowie die Grundwassersituation sehr wahrscheinlich. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen für den Bauzustand und auch den Zustand nach Fertigstellung müssen technisch und finanziell berücksichtigt werden.
Weiterhin ist es sehr wahrscheinlich, dass der anstehende Baugrund umwelttechnische Belastungen nach LAGA bzw. EBV aufweist und u.U. mit erheblichen Kosten für die Entsorgung zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Aspekte im Rahmen eines fundierten geo- und umwelttechnischen Gutachtens berücksichtigt und eingepreist wurden. Dennoch ist es auch hier im Hinblick auf evtl. nicht oder zu gering berücksichtigte Kosten hilfreich, eine Einsichtnahme in die entsprechenden Gutachten zu ermöglichen. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit das im § 33 (Unterrichtungs- und Kontrollrechte des Gemeinderats) der GemO aufgeführte berechtigte Interesse des Bau- und Planungsausschusses zur Einsichtnahme in die Akten (hier Entwurfsplanungen der Fachgutachter) ausreichend dargelegt zu haben.
Hiermit beantrage ich die Einsichtnahme in die Akten. An die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses möchte ich im Sinne einer verantwortlichen Ausschussarbeit appellieren, dem vorliegenden Antrag auf Einsichtnahme in die Entwurfsplanungen der Fachgutachter zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heinrich