Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen des Ortsbeirats Wackernheim stelle ich für die öffentliche Sitzung des Ortsbeirates am 05.11.2024 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040:
Antrag:
Die geplante Nutzung „Freiflächen-PV-Anlagen“ Nr. FF-PV 7 soll aus dem vorliegenden Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 entfallen.
Begründung:
Umwelt- und Klimaschutz:
Der Bereich um den Flugplatz ist Kaltluftentstehungs- bzw. Zuggebiet. Die umliegende Bebauung von Wackernheim und Mainz-Finthen sowie das Aubachtal werden nicht mehr ausreichend belüftet. Die Versiegelung von großen Flächen begünstigt die Aufheizung, die natürliche Versickerung von Regenwasser wird verhindert. Diese Umstände stehen im direkten Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Stadt Ingelheim.
Naturschutz/Artenschutz:
Über dieses Areal führt ein Fernwildwanderweg aus Richtung Lennebergwald ins rheinhessische Hinterland. Durch die Einfriedung für eine PV-Freiflächenanlage wäre dieser Weg unterbrochen.
Das Rebhuhn zählt zu den bedrohten heimischen Tierarten. In diesem Teil der Gemarkung wurde mit viel Mühe der Jäger und Landwirte eine Rebhuhn-Kolonie angesiedelt. Sie braucht zwingend Ackerbaubewirtschaftung zur Aufzucht des Nachwuchses.
Eine Veränderung des Gebietes bedeutet den Verlust von Lebensräumen, was sich negativ auf die Biodiversität auswirken würde.
Lebensraum Wackernheim:
Die Gemarkung Wackernheims ist durch große Liegenschaften wie die McCully-Barracks, die Schießanlagen und den Flugplatz Mainz-Finten/Layenhof stark geprägt.
Eine Freiflächen-PV-Anlage würde die landwirtschaftlichen Flächen erneut verkleinern und zerteilen.
Naherholung im Gebiet zwischen dem Layenhof, den McCully-Barracks und dem Humuswerk Essenheim wäre mit einer vierten Sonderfläche für Freiflächen-PV-Anlagen kaum mehr möglich.
Landwirtschaft:
Die geplante Fläche ist eines der wenigen Gebiete, die großflächig bearbeitet werden können. Vier Haupterwerbsbetriebe (von insgesamt fünf) aus Wackernheim bewirtschaften dort große Flächenareale. Der Verlust dieser Flächen würde mindestens 20% der bewirtschafteten Einzelbetriebsfläche bedeuten. Die Maschinenauslastung der Unternehmen (teilweise langfristig kreditfinanziert) würde stark absinken, das wirtschaftliche Risiko steigen. In der Folge ist die Betriebsnachfolge in Gefahr. Der Pachtdruck auf die umliegenden Flächen würde sich verstärken, da große Teile der Fläche durch die Betriebe angepachtet sind.
Auch wenn die Ertragsmesszahl des Bodens niedriger als in Ingelheim regionaltypisch eingeordnet wird, so liegt die Fläche nahe oder an den Höfen der Landwirte.
Alternative Flächen sind durch Gebietsauflagen (Natur-, Vogelschutz oder FFH-Gebiet) nur eingeschränkt für die Nahrungsmittelproduktion, selbst für rein biologisch wirtschaftende Betriebe, nutzbar. Im überplanten Gebiet gelten außer den allgemeinen Bewirtschaftungsauflagen durch Düngeverordnung, EU-Agrarbestimmungen etc. keine speziellen Vorgaben. Dort sind somit alle Arten von Landwirtschaft bzw. Bewirtschaftungsformen möglich.
Die Flächenentnahmen aus der Landwirtschaft für Ausgleichsmaßnahmen kommen hinzu. Auch hier entsteht vermehrt Flächenkonkurrenz.
Fazit:
Angesichts der genannten Aspekte, sowie der Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebe, ist die Fläche in ihrer bestehenden Funktion zu erhalten.
Für die meisten der Wackernheimer Landwirte bedeutet diese Fläche Existenzgrundlage und ist für eine wirtschaftliche Betriebsführung unverzichtbar.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Theo Paridon
Ortsvorsteher Wackernheim