2te Anfrage
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Breyer,
die fehlende Herstellung der nötigen Parkplätze für o.g. Anwesen sorgt bei den umliegenden Anliegern für große Unzufriedenheit. Bürgerinnen und Bürger verweisen auf das Gleichbehandlungsprinzip für die Herstellung von Stellplätzen sowie auf den wachsenden Parkdruck in den angrenzenden Straßen.
Bezüglich unserer Anfrage vom 09.06.2026 und deren Beantwortung vom 15.06.2026 haben wir folgende Nachfragen:
Zu 2:
Es waren 8 Stellplätze aufgrund des eingereichten Mobilitätskonzeptes „vorerst“ herzustellen.
Was bedeutet „vorerst“ in diesem Zusammenhang und wie wird die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes seitens der Verwaltung überprüft?
Wurde aufgrund des Mobilitätskonzeptes auch auf die Installation des Doppelparker-Systems verzichtet?
Zu 3:
In welchen Zeitraum wird der Nachtrag überwacht? Welche Frist wurde für die Herstellung der Parkplätze eingeräumt?
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass der Innenhof des Anwesens künftig dauerhaft für die 8 Stellplätze genutzt wird?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Vogt