Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Breyer,
in der Bornstraße 11 in Wackernheim werden derzeit Gebäude abgerissen, ein
neues Gebäude soll entstehen. Dazu stellen wir folgende Fragen:
- Wieviel neue Wohneinheiten werden hier geschaffen?
- Aufgrund des schon heute bestehenden Parkdrucks in der engen, historisch geprägten Lage ist die Stellplatzsatzung unbedingt einzuhalten. Wie viele Stellplätze werden für das Projekt im Bauantrag nachgewiesen? Wo werden diese hergestellt? Gab es Ausnahmegenehmigungen?
- Aufgrund der besonderen Situation des Ortskernes mit vielen Quellen und Wasseradern, vor allem im Bereich der Bornstraße, hat der Ortsgemeinderat Wackernheim zur Erteilung des Einvernehmens bei Bauvorhaben in diesem Bereich ein geologisches/hydrologisches Gutachten gefordert. Dies geschah jeweils in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Ist der Stadtverwaltung diese Vorgehensweise aus der Aktenlage bekannt?
- Wenn ja, wurde ein solches Gutachten bei diesem Bauantrag gefordert?
- Welche Ergebnisse / Anforderungen an den Bauherren ergeben sich daraus?
- Wurden alle Vorgaben der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung eingehalten?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Vogt