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Presseerklärung zum FNP/ Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Wackernheim

9. Dezember 2024
Presseerklärung von FWG Ingelheim/Heidesheim/Wackernheim und Bündnis90/Die Grünen

Ingelheim, den 06.12.2024

Presseerklärung zum FNP/ Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Wackernheim

Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2040 soll eine 81 ha große, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche als Freiflächen-PV-Anlage ausgewiesen werden. Der Ortsbeirat Wackernheim hat sich in einer einstimmigen Stellungnahme für den Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche ausgesprochen und wird dabei durch einen gemeinsamen Antrag von FWG und Bündnis90/Die Grünen unterstützt. Neben dem starken Eingriff in das Landschaftsbild zwischen Flugplatz Mainz-Finthen, dem Humuswerk, den beiden Schießständen und den McCully-Barracks steht die Produktion von regionalen Lebensmitteln im Vordergrund. Für die betroffenen Wackernheimer Landwirte ist die landwirtschaftliche Fläche eine Existenzgrundlage und für ihren  Betrieb somit unverzichtbar. Wertvolles Ackerland sollte nicht zur Stromproduktion zweckentfremdet werden, solange nicht bereits andere versiegelte Flächen als Alternative geprüft wurden.
Siehe hierzu auch www.fwg-ingelheim.de

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Namen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und FWG stellen wir für die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 03.12.2024 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040, der auf einer einstimmigen Stellungnahme des Ortsbeirates Wackernheim basiert:

Antrag:
Die geplante Nutzung „Freiflächen-PV-Anlagen“ Nr. FF-PV 7 entfällt aus dem vorliegenden Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040.

Begründung:
Umwelt- und Klimaschutz:

Der Bereich um den Flugplatz ist Kaltluftentstehungs- bzw. Zuggebiet. Die umliegende Bebauung von Wackernheim und Mainz-Finthen sowie das Aubachtal werden nicht mehr ausreichend belüftet.
Die Versiegelung von großen Flächen begünstigt die Aufheizung. Weiterhin wird die natürliche Versickerung von Regenwasser verhindert. Diese Umstände stehen im direkten Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Stadt Ingelheim.

Naturschutz/Artenschutz:

Über dieses Areal führt ein Fernwildwanderweg vom Lenneberg-Wald ins rheinhessische Hinterland. Durch die großflächige Einfriedung der PV-Freiflächenanlage wäre dieser Weg unterbrochen.
Das Rebhuhn zählt zu den bedrohten heimischen Tierarten. In diesem Teil der Gemarkung wurde mit viel Mühe und Arbeit der Jäger und Landwirte eine Rebhuhn-Kolonie angesiedelt. Sie braucht zwingend Ackerbaubewirtschaftung zur Aufzucht des Nachwuchses.

Eine Veränderung des Gebietes bedeutet den Verlust von Lebensräumen, was sich negativ auf die Biodiversität auswirkt.

Lebensraum Wackernheim:

Die Gemarkung Wackernheims ist von großen Liegenschaften wie den McCully-Barracks, den beiden Schießanlagen und dem Flugplatz Mainz-Finten/Layenhof stark geprägt.
Eine Freiflächen-PV-Anlage würde die landwirtschaftlichen Flächen erneut verkleinern und zerteilen. Naherholung im Gebiet zwischen dem Layenhof, den McCully-Barracks und dem Humuswerk Essenheim wäre mit einer vierten Sonderfläche für Freiflächen-PV-Anlagen kaum mehr möglich.

Landwirtschaft:

Die geplante Fläche von 81 ha ist eines der wenigen Gebiete, die großflächig bearbeitet werden können. Vier Haupterwerbsbetriebe (von insgesamt fünf) aus Wackernheim bewirtschaften dort große Flächenareale. Der Verlust dieser Flächen würde mindestens 20% der bewirtschafteten Einzelbetriebsfläche bedeuten. Die Maschinenauslastung der Unternehmen (teilweise langfristig kreditfinanziert) würde stark absinken, das wirtschaftliche Risiko steigen. In der Folge ist die Betriebsnachfolge in Gefahr. Der Pachtdruck auf die umliegenden Flächen würde sich verstärken, da die meisten Flächen durch die Betriebe angepachtet sind.

Auch wenn die Ertragsmesszahl des Bodens niedriger als in Ingelheim regionaltypisch eingeordnet wird, so liegt die Fläche nahe oder an den Höfen der Landwirte.
Alternative Flächen sind durch Gebietsauflagen (Natur-, Vogelschutz oder FFH-Gebiet) nur eingeschränkt für die Nahrungsmittelproduktion, selbst für rein biologisch wirtschaftende Betriebe, nutzbar. Im überplanten Gebiet gelten außer den allgemeinen Bewirtschaftungsauflagen durch Düngeverordnung, EU-Agrarbestimmungen etc. keine speziellen Vorgaben. Dort sind somit alle Arten von Landwirtschaft bzw. Bewirtschaftungsformen möglich.

Die Flächenentnahmen aus der Landwirtschaft für Ausgleichsmaßnahmen kommen hinzu. Auch hier entsteht vermehrt Flächenkonkurrenz.

Fazit:

Angesichts der genannten Aspekte, sowie der Bedeutung für die landwirtschaftlichen Betriebe, ist die Fläche in ihrer bestehenden Funktion zu erhalten.
Für die meisten der Wackernheimer Landwirte bedeutet diese Fläche Existenzgrundlage und ist für eine wirtschaftliche Betriebsführung unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Vogt    Arndt Werner