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FWG verlangt Kursänderung in der Planung Nahering

25. Juni 2010
Pressemitteilung 7/2010

Die FWG stimmt den Planungen hinsichtlich der Gewerbeansiedlungen im Bereich Nahering prinzipiell zu. Sie hat allerdings Bedenken hinsichtlich der so genannten „Ingelheimer Liste“. Diese Liste weist im wesentlichen Sortimente auf, die in Zukunft am Nahering nicht mehr vorkommen dürfen, um exklusiv in der Neuen Stadtmitte platziert zu werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel auch um Oberbekleidung und Schuhe. 

Würde der Bebauungsplan für ein neu auszuweisendes Gewerbegebiet gelten, wäre der Fall ein anderer: Die Ziele der Planer wären nachvollziehbar und jeder potentielle Investor könnte sich auf die Absichten einrichten, die mit der „Ingelheimer Liste“ verbunden sind. Jedem Investor wäre klar, dass in einem neuen Baugebiet nur bestimmte Geschäftsansiedlungen möglich sind.

Für ein bestehendes Gewerbegebiet hält die FWG die Ingelheimer Liste aus folgendem Grund nicht für angemessen: Es entstehen erhebliche Flächen, die kaum mehr vermietbar sein werden. Es sind sogar gerichtliche Auseinandersetzung mit den Eigentümern zu befürchten, denn diese sind bei ihrer Investition vor über 20 Jahren von anderen Voraussetzungen ausgegangen.

Selbstverständlich ist der FWG klar, dass bei Mieterwechsel bestehende Sortimente bestehen bleiben können. Es stellt sich allerdings die Frage nach dem Planungsschaden, der von Mieter-Seiten ggf. geltend gemacht werden kann, falls die notwendigen Erträge nur bei zentrumsrelevanten Sortimenten erwirtschaftet werden können.

Da in der Liste keine betriebstypenbezogenen Festsetzungen definiert werden, welche etwa Verkaufsflächengrößen oder Sortimentsumfang bestimmen, werden die vorhandenen Probleme nicht etwa abgefedert, sie werden vielmehr auf dem Rücken der Gewerbetreibenden ausgetragen. Die FWG kann daher dem Antrag in der vorliegenden Formulierung nicht zustimmen.