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Verschandelung des Ortsbildes

15. Juli 2015
Leserbrief

In der letzten Zeit hat eine heftige Diskussion um die geplante bauliche Erweiterung des Rundbaus der Kreisverwaltung in der Georg- Rückert-Straße in Ingelheim eingesetzt.

Nicht nur dem normalen Bürger ist es unverständlich, dass sich der Landrat ernsthaft mit der Planung beschäftigt, einen Kubus an das kreisrunde Gebäude, seiner Verwaltung zur Erweiterung von Büroflächen anzubauen. Hier muss die Frage erlaubt sein, wo bleibt das ästhetische Empfinden der Verantwortlichen.
Es gibt viele Gründe nach denen ein solcher Anbau nicht möglich ist.
Zum Einen ist der kreisrunde Bau  mit seiner Einzelstellung ein wesentlicher Bestandteil  des Ingelheimer Ortsbildes geworden und hat somit erhaltenswerten „Stadtbild prägenden Charakter“.

Zum Anderen wird der gebildete Durchschnittsbetrachter, den geplanten Anbau als belastend und unlusterregend empfinden.

Dem Vorhaben stehen aber auch Bau-ordnungsrechtliche Vorschriften, in Form des § 5 Absatz 1 u.2 LbauO RLP entgegen.
Danach sind bauliche Anlagen u.a. so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltend wirken. Sie sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie benachbarte bauliche Anlagen sowie das Straßen-Orts  oder Landschaftsbild nicht verunstalten und deren Gestaltung nicht stören.
Also berechtigte Gründe genug, das Bauvorhaben an dieser Stelle und in dieser Form abzulehnen.

Für uns Ingelheimer kommt noch eines hinzu, das ist unsere Stadt und nicht die des Landrates samt dem Kreistag.

Otto Stritter