Das Bauvorhaben Bahnhofstraße 121, die Erweiterung des Statteilhauses Ober-Ingelheim, wird nach langer Planung endlich in die Tat umgesetzt. Es entstehen nicht nur Wohnungen, sondern auch eine Begegnungsstätte sowie ein Bürgerraum; den hatten sich die Ober-Ingelheimer in ihrer Stadteilkonferenz besonders gewünscht. Wie in dieser Zeitung berichtet wird, fügt sich die Architektur problemlos in das Erscheinungsbild der Bahnhofstraße ein. Alt und neu soll harmonisch miteinander verbunden werden.
Die FWG hat sich in der Vergangenheit für eine Gestaltungssatzung innerhalb des historischen Ortskerns stark gemacht. Sie kann die Meinung nicht teilen, dass durch das Regelwerk des jetzt geltenden Gestaltungsleitfadens „kreatives Bauen“ blockiert und „architektonische Langeweile“ empfohlen werde.
Es sei die ketzerische Frage erlaubt, ob es für die Innenstadt vielleicht ein Regelwerk gibt, das empfahl quadratisch, praktisch, grau zu bauen. Wo sind denn hier die Spielräume einer Architektur des 21. Jahrhunderts zu finden?
Der Gestaltungsleitfaden ist ein sehr gutes Instrument zur Verhinderung von Bausünden. Es empfiehlt sich, den Leitfaden genau zu lesen, damit sich Sinn und Zweck erschließen. In diesem Fall hat er einen grauen Kubus in einer alten Häuserflucht verhindert.