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Stadtverwaltung will Bausünden auch ohne Veränderungssperre in Ober-Ingelheim verhindern

23. November 2013
Pressemitteilung 14/2013

In der Stadtratssitzung am 4. November sprach sich Oberbürgermeister Claus gegen eine von der FWG beantragte Veränderungssperre aus. Sie sollte bis Inkrafttreten des neuen „einfachen Bebauungsplanes“ in Ober-Ingelheim gelten. Fraktionssprecher Hüttemann begründete den Antrag der FWG Fraktion mit dem Wunsch, dass „Bausünden“, wie sie an einigen Stellen in jüngerer Vergangenheit augenfällig geworden sind, bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes vermieden werden können.

OB Claus rechtfertigte seine Haltung u.a. mit der Befürchtung, Investoren könnten verschreckt werden. Er sicherte allerdings zu, dass Baugenehmigungen nur noch erteilt werden, wenn Bauanträge dem Geist des neuen „einfachen Bebauungsplanes“ und der darin enthaltenden Gestaltungsrichtlinien entsprechen. Das vorhandene Instrumentarium der Bauverwaltung reiche aus, jederzeit steuernd eingreifen zu können. Bauwillige können sich schon heute im Vorfeld ihres Bauvorhabens vom Bauamt beraten lassen. Beratung gibt es auch bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen.

Mit dieser Zusage des Oberbürgermeisters, sah die FWG keinen Grund mehr, ihren Antrag aufrecht zu erhalten. Die Stadtspitze und der Bauamtsleiter werden sich an der qualitätsvollen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung von Ober-Ingelheim messen lassen müssen.
Die FWG ruft auch die Bürgerinnen und Bürger auf, sich einem identitätsorientierten und attraktiven Ober-Ingelheimer Ortsbild in Geist und Tat zu verschreiben. Inwieweit an Gewinnmaximierung orientierte Investoren diesen Gedanken mittragen, ist zweifelhaft. Aber auch sie haben klare Vorteile für ihre Investition, wenn sie gut ins Ortsbild passt. Umgekehrt profitieren sie von gelungenen Gestaltungen in ihrer Nachbarschaft.

Der so genannte einfache Bebauungsplan, soll für  Ober-Ingelheim im Gebiet der alten Ortsbefestigung gelten. Er  beschreibt vor allem die bisher fehlenden gestalterischen Elemente. Es wird erwartet, dass er noch in der ersten Jahreshälfte 2014 rechtskräftig verabschiedet werden kann.