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Berichterstattung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen 

14. Februar 2020
Pressemitteilung 1 FWG/BLH  Fraktionsgemeinschaft Stadtrat Ingelheim BLH und FWG

Im Nachgang zur letzten Sitzung des Ingelheimer Stadtrats wurde über die Diskussion zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Presse (AZ vom 13. Februar 2020) ausführlich berichtet. 

In der Stellungnahme  der FWG/BLH wird Christiane Bull (Vorsitzende der FWG) mit dem Satz zitiert: „Für uns zählt die Idee der kommunalen Familie“. Dies war jedoch nur der einleitende Satz zu ihrem Statement. Der FWG/BLH ist es wichtig herauszustellen, dass die Überprüfung der Abschaffung der Ausbaubeiträge ein Thema ist, das differenziert betrachtet werden muss. Nach der Eingemeindung von Heidesheim und Wackernheim gibt es in der Stadt unterschiedliche Verfahrensweisen. Heidesheim hat Wiederkehrende Beiträge, in allen anderen Stadtteilen werden Ausbaubeiträge erhoben. Die Einführung wiederkehrender Beiträge im gesamten Stadtgebiet hält die FWG/BLH für die gerechteste Variante. Diese umzusetzen ist jedoch nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nicht möglich. Daher plädierte die FWG in der Stadtratssitzung auch dafür, abzuwarten bis es geltendes Landesrecht gibt, das die Abgrenzung einzelner Abrechnungsbereiche definiert. Derzeit ist die Einführung im Stadtkern nicht möglich, da eine Abgrenzung zwischen Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim nicht möglich ist.
Es der einzelnen Kommune zu überlassen, ob sie Ausbaubeiträge erhebt oder nicht, hält FWG/BLH für keine gute Lösung, weil dadurch weniger finanzstarke Gemeinden benachteiligt werden. Die Stadt Ingelheim sollte sich auch nicht dazu verführen lassen, aufgrund der jetzigen guten Finanzlage eine Beteiligung der Ausbaubeiträge ganz abzuschaffen. Wie wäre es den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, wenn in einigen Jahren wieder Beiträge erhoben werden müssen?  Dies würde neue Ungerechtigkeit hervorrufen. Auf dieser Grundlage hat die FWG/BLH-Fraktion im Stadtrat gegen die Resolution von CDU, GRÜNEN und FDP gestimmt, die Abschaffung der Ausbaubeiträge zu überprüfen.