Ingelheim, den 09.11.2021
Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Claus,
die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FWG/BLH stellen für die Stadtratssitzung am 15.11.2021 folgenden Antrag:
Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zeitnah in 2022 einen Gestaltungsbeirat zur Beratung und Beurteilung bedeutender, stadtbildprägender Bauvorhaben und Anlagen der Stadt Ingelheim zu gründen.
Er soll von unabhängigen, ausgewiesenen Expert*innen besetzt sein und die künftige Entwicklung unserer Stadt und Stadtteile in der Gestaltung von neuen Bauten und Anlagen unterstützen. Zu den Anlagen gehören z.B. Plätze, Grünanlagen, Sporteinrichtungen und Spielplätze.
Eine positive und nachhaltige Wirkung auf die Ingelheimer Baukultur, auf ökologiebewusstes Bauen, auf das Stadtklima und damit auf die Menschen wird erwartet.
Begründung:
In Ingelheim hat sich in den letzten Jahren, gerade in der Neuen Mitte, sehr viel getan.
Viele individuelle Baukörper aus kreativer Architektenhand garantieren aber noch kein harmonisches Gesamtbild. Daher soll ein Gestaltungsbeirat gegründet werden, der das Einfügen neuer Baukörper in die vorhandene Bebauung und die Schaffung neuer Anlagen beurteilt. Zeitgemäße Architektur soll mit ortstypischen Baumaterialien oder Bauformen in Einklang gebracht werden. Gerade bei zunehmender Innenverdichtung, auch in den Stadtteilen, können dadurch Identität und Akzeptanz gewahrt werden.
Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, das Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.
Vom Wirken des Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder ist zudem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit wie auch in der Politik und der Verwaltung zu erwarten.
Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium die politischen Institutionen wie auch die Fachverwaltung in Fragen der Architektur, der Stadtplanung und des Stadtbildes. Er begutachtet Vorhaben von städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf Stadtgestalt und Stadtstruktur, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsgrundlage für politische Institutionen und für die Verwaltung zu geben.
Der Gestaltungsbeirat prüft und beurteilt die ihm zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vorgelegten Bauvorhaben (z.B. in der Phase der Bauvoranfrage) und formuliert Hinweise und Kriterien zur Erreichung des oben beschriebenen Ziels.
Im Einzelnen sollen folgende Aspekte gewahrt werden:
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Attraktive und maßstabsgerechte, dem Orts- und Straßenbild angepasste Stadtgestaltung (Bauten
und Anlagen).
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Berücksichtigung historischer Bauformen und zeitgemäßer Anforderungen an Baukultur, Ökologie,
Stadtklima und Nachhaltigkeit.
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Mit dem Blick von außen das Einbringen neuer Gestaltungsideen, die in Einklang mit dem Stadtbild
gebracht werden, aber auch zukunftsweisenden Charakter haben.
Der Gestaltungsbeirat
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Setzt sich aus drei bis vier Mitgliedern zusammen.
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Die Mitglieder werden vom Stadtrat für zwei Jahre berufen. Die Stadtratsfraktionen haben ein
Vorschlagsrecht.
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Die Mitglieder sind Fachleute in den Gebieten Architektur, Landschaftsplanung und Städtebau. Sie
besitzen die Qualifikation zum Preisrichter.
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Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats sollen ihren Wohn- oder Arbeitssitz nicht im Beratungsgebiet
haben.
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Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter.
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Die Mitglieder sollen zwei Jahre vor und zwei Jahre nach ihrer Beiratstätigkeit nicht im
Beratungsgebiet planen und bauen.
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Eine Beiratsperiode dauert zwei Jahre. Die Mitgliedschaft soll zwei aufeinanderfolgende Perioden
nicht überschreiten.
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Der Beirat tagt in regelmäßigen Abständen (z. B. einmal pro Quartal) in öffentlicher Sitzung.
Sitzungen können darüber hinaus im Bedarfsfall einberufen werden.
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Der Bau- und Planungsausschuss hat ein Vorschlagsrecht für zu begutachtende Vorhaben, sowie die
Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung im Amt für Bauen und Planen.
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Er beurteilt obligatorisch alle Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung, dem Standort und
der Bedeutung für das Stadtbild und dessen Entwicklung prägend sind.
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Er berät die Stadtverwaltung, die WBI (und deren Aufsichtsrat) und den Stadtrat und spricht
Empfehlungen aus.
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Er verhilft zu Kontinuität in der Stadtgestaltung über das Instrument von Architekten-Wettbewerben
hinaus, das auf eng umgrenzte Einzelprojekte angewendet wird.
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Er sensibilisiert für eine qualitätsvolle Alltagsarchitektur (Wohnen, Geschäfte, Büros, Betriebe,
öffentliche Einrichtungen, Außenanlagen, usw.).
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Die Arbeit des Beirats wird durch eine Koordinierungsstelle unterstützt. Diese wird bei der
Stadtverwaltung in der Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingerichtet. Zu Ihren Aufgaben gehören die Sitzungen vor- und nachzubereiten, das heißt, dazu einzuladen, diese zu betreuen und zu jeder Sitzung ein Protokoll zu erstellen. Sie richtet eine Internetseite ein, auf der Geschäftsordnung, Beiratsmitglieder und die Sitzungsprotokolle öffentlich einzusehen sind.
Die Geschäftsordnung wird vom Stadtrat genehmigt.
Das jährliche Budget für den Gestaltungsbeirat soll 15.000 EUR betragen.
Referenzen
Zur Einführung und Tätigkeit eines Gestaltungsbeirates gibt es eine umfassende Anleitung vom Bund Deutscher Architekten (BDA):
Gestaltungsbeiräte - Mehr Kommunikation, mehr Baukultur https://www.bda-bund.de/wp-content/uploads/2016/06/Gestaltungsbeir%C3%A4te.pdf
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung:
MEHR QUALITÄT DURCH GESTALTUNGSBEIRÄTE PERSPEKTIVEN FÜR DIE BAUKULTUR IN STÄDTEN UND GEMEINDEN https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2017/gestaltungsb eiraete.html
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Jung Sascha Lakinger Sybille Vogt Bündnis 90/Die Grünen CDU Fraktion FWG/BLH