Mit Unterstützung des Bündnis90/Die Grünen hat die Fraktionsgemeinschaft FWG/BLH die logische Konsequenz aus dem in der Stadtratssitzung vom 13.03.2023 zuvor beschlossenen Antrag des Beitrittes zur bundesweiten „Initiative Lebenswerte Städte“ gezogen.
Der Prüfauftrag, gerichtet an Verwaltung und übergeordnete Behörden zur Umsetzung von Tempo 30 in der Ottonenstraße, Grundstraße, Bahnhofstraße/Neuweg, Rheinstraße ab Kreuzung Konrad-Adenauer-Straße zum Rhein, Ortsdurchfahrt Heidesheim (L422 komplett) Ortsdurchfahrt Wackernheim (L419), Ortsdurchfahrt Groß-Winternheim, Turnierstraße/Wilhelm-von-Erlanger-Straße (nachts) sowie Steingasse/Untere Stiftstraße/Vorderer Böhl, wurde in Fachausschüsse verwiesen.
Die Gründe für die Beantragung des Tempolimits liegen auf der Hand: Lärmminderung für Anwohnende, gerade in Durchgangsstraßen auch mit Schwerlastverkehr, mehr Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Radfahrerinnen, Minderung des Co2-Ausstosses.
„Lippenbekenntnisse zu Beitritten von Initiativen sind einfach, daraufhin muss aber auch die konkrete Umsetzung von Vorhaben gelingen,“ merkt die Fraktionsvorsitzende Sybille Vogt an.
FWG/BLH erhoffen sich eine rege und zielführende Diskussion in den Ausschüssen. Die zuständige Dezernentin Dr. Christiane Döll hatte in der Stadtratssitzung bereits über die Möglichkeit von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen und in diesem Zusammenhang über aktuelle Ergebnisse der Lärmkartierung referiert. Christiane Döll nannte auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Vertragsstaaten verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Tempo 30 ist aus unserer Sicht auch eine sinnvolle Maßnahme, um Straßenquerungen und das Erreichen von ÖPNV-Haltestellen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu erleichtern.