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Kommunalwahlrecht für alle Nicht-EU-Bürger? FWG sieht einseitige Wahrnehmung der SPD

23. Juli 2013
Pressemitteilung 9/2013

Die Emotionen sind leicht anzustacheln, wenn es darum geht, dass Zuwanderer bereits seit Jahrzehnten mit uns leben, arbeiten und Steuern zahlen, aber im Gegensatz zu Zuwanderern aus EU-Staaten, keinen Einfluss auf politische Entscheidungen ihres kommunalen Lebensumfeldes haben. Der Ingelheimer Stadtrat vom 01. Juli sollte auf Antrag der SPD eine unterstützende Resolution beschließen. Diesen auch von FDP und Grünen unterstützte Antrag lehnten FWG, CDU und FBI ab.

Das Grundgesetz sieht als Voraussetzung für das allg. Wahlrecht die Deutsche- bzw. EU- Staatsbürgerschaft vor - aus guten auch historischen Gründen. FWG Fraktionssprecher Klaus Hüttemann weist auf den Willen des parlamentarischen Rates hin, der die Staatsbürgerschaft als äußeres Zeichen dafür schuf, dass Zuwanderer sich für die Werte unserer Gemeinschaft, in der sie leben, entschieden haben.

Die FWG tritt daher konsequent für alle Schritte und Maßnahmen einer gelungenen Integration ein, an deren Ende idealerweise die Einbürgerung und das Wahlrecht steht. Alle diejenigen, von denen die Rede ist, können deutsche Staatsbürger werden.

„Wie sonst“, fragt die Vorsitzende Christiane Bull, „könnte erreicht werden, dass neben dem Beherrschen der deutschen Sprache als Grundvoraussetzung für das Wahlrecht auch Wissen und Werte unserer Gesellschaft verstanden werden?“ Dies als Voraussetzung für die Teilnahme am Kommunalwahlrecht gehe weit über „Hier wohne ich und bin betroffen“ hinaus.

Die SPD führt nach Ansicht der FWG eine einseitige Diskussion über Wohnsitz und Wohndauer als Voraussetzung eines eigenen Wahlrechts für Zugewanderte. Ihre Initiative verbindet sie mit Seitenhieben auf das Eintreten der FWG für Bürgerbeteiligung (s. AZ v. 15.07.13), die sie in der einfachen Form einer reinen Bürgerbefragung für den Neuen Markt mit Halle und WBZ selber aber nicht wolle. Führte die SPD die Diskussion weniger wahl- und mehr sachorientiert, müsste sie sich darum kümmern, wo aus guten Gründen der Fortbestand der eigenen Staatsbürgerschaft eines Immigrierten einer Deutschen Staatsbürgerschaft im Wege steht.

Fraktionssprecher Hüttemann: „Die Diskussion einer doppelten Staatsbürgerschaft aber  ist sicher eher ein Thema für Berlin als für den Ingelheimer Stadtrat.“