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FWG zum Bauvorhaben Bürgerhaus Großwinternheim

29. Februar 2012
Pressemitteilung 3/2012

Normalerweise geht die FWG-Fraktion davon aus, dass die Großwinternheimer selbst entscheiden können, welche öffentlichen Bauten sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für sinnvoll erachten. Dies gilt auch für die vorliegende Planung, der die FWG im Grundsatz zugestimmt hat. Die FWG ist allerdings davon ausgegangen, dass im Vorfeld der Ortsbeirat mit gebotener Sorgfalt den Standort nach allen Kriterien, wie verkehrliche Anbindung, Lage, Denkmalschutz, Umweltschutz, Wasserführung, Baugrund u.a.m. ausgesucht hat. Wir respektieren deshalb die Standortfrage, wenn alle diese Kriterien eingehend geprüft wurden.

Nachdem in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 6. Dezember 2011 noch kein Beschluss über den vom Ortsbeirat Großwinternheim favorisierten Entwurf E für das neue Bürgerhaus im alten Ortskern von Großwinternheim gefasst wurde, ist das Projekt aber erneut in der Diskussion und Beratung der Fraktionen und der Bürger von Großwinternheim. So hat u.a. die Bürgerinitiative „Grüne Mitte Großwinternheim“ den Ortsbeirat, die Verwaltung und die Fraktionen gebeten, das Vorhaben noch einmal gründlich zu überdenken. Dabei geht es ihr unter anderem um die Erhaltung der historischen Bausubstanz. Ferner um die im Falle einer Bebauung sehr problematische Wasserführung am vorgesehenen Standort und die unbefriedigende Parkraumsituation. Vor allem aber um die Lage innerhalb des Ortes mit Blick auf die Bedürfnisse und körperliche Unversehrtheit der Kindergartenkinder.

Bei allem gebührenden Respekt vor dem gewählten Ortsbeirat, dessen Empfehlungen der Stadtrat und die FWG-Fraktion bisher fast immer gefolgt ist, hat er diesmal möglicherweise nicht alle wichtigen Aspekte hinreichend im Blick und gewürdigt.

Ein Kindergarten sollte zu allererst so gelegen sein, dass er für die Kinder auch gefahrlos zu erreichen ist. Wenn aber weit mehr als die Hälfte der Kinder täglich zweimal die stark befahrene Landesstraße überqueren muss, weil sie im unteren Ortsteil wohnt, dann wäre der ursprünglich vorgesehene Standort viel geeigneter gewesen. Zumal die Planung für den alten Standort fast vollständig abgeschlossen war, einschließlich Architektenwettbewerb. Ferner sollte ein Kindergarten auch über genügend Freiflächen verfügen. Diese dürfen nicht von vorneherein beschränkt und erheblich kleiner als bisher sein.

Von ganz besonderer Bedeutung ist der FWG-Fraktion aber die Architektur. Wir müssen leider feststellen, dass nach unserer Auffassung keiner der eingereichten Entwürfe in das Dorfbild von Großwinterheim mit seiner kleinteiligen Struktur passt. Diese typische Dorfstruktur hat keiner der Planer in den Entwürfen gewürdigt oder gar interpretiert. Allenfalls der Entwurf A bietet Ansätze, die entwicklungsfähig wären. Aber ein „großer“ Wurf ist es auch nicht.

Wenn man sich dann noch die sheddachartig aufzustellenden Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorstellt, die sicherlich eingeplant werden, fällt der Baukörper aus dem Rahmen. Im Bauordnungsrecht heißt es dazu: „Eine bauliche Anlage verunstaltet ihre Umgebung, wenn der Gegensatz zwischen ihr und der Umgebung von dem so genannten gebildeten Durchschnittsbetrachter als belastend und Unlust erregend empfunden wird“.

Der historische Ortskern wurde bei allen Entwürfen zu wenig oder gar nicht berücksichtigt. Von den fünf Entwürfen sehen vier Flachdächer vor, die wenig oder gar nicht die Umgebung interpretieren oder zitieren. Zumindest Zitate aus dem historischen Ortskern sollten bei einem zeitgemäßen öffentlichen Bauvorhaben Standard sein, wie das viele umliegende Dörfer beweisen. Eine nachträgliche Diskussion um Fassaden und Farben ändert nichts an der Grundkonzeption eines Entwurfes.

Die Funktionen scheinen beim Entwurf E gegeben, weshalb sich der Ortsbeirat auch für diesen Entwurf entschieden hat. Aber wir sollten uns fragen, ob wir, mit Blick auf die Nachhaltigkeit, hier das Richtige tun. Den vermeintlich „modernen“ Baukörper müssen auch die nachfolgenden Generationen noch aushalten.

Was Theo Zintel, Mitglied im Bau- und Planungsausschuss für die FWG, überhaupt nicht nachvollziehen kann, sind einige Begründungen zum Entwurf E. Nach Auffassung der Planer fügt sich das Arrangement der Baukörper in die polymorphe Baustruktur der Umgebung ein. Das ist nach seiner Auffassung gerade nicht der Fall, denn es ist eine eher singuläre Gestaltung. Ebenso wenig kann man das Gebäudearrangement als Sockelbau der Kirche verstehen. Und die Feststellung, dass die Gebäude nicht in Konkurrenz mit der katholischen Kirche stehen, erschließt sich nur wenigen.

Die FWG-Fraktion lehnt deshalb alle Entwürfe ab und bittet die Verwaltung die Planung neu an einen Architekten zu vergeben, der die o.g. Aspekte hinreichend berücksichtigt.