Normalerweise geht die FWG-Fraktion davon aus, dass die Großwinternheimer selbst entscheiden können, welche öffentlichen Bauten sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für sinnvoll erachten. Dies gilt auch für die vorliegende Planung, der die FWG im Grundsatz zugestimmt hat. Die FWG ist allerdings davon ausgegangen, dass im Vorfeld der Ortsbeirat mit gebotener Sorgfalt den Standort nach allen Kriterien, wie verkehrliche Anbindung, Lage, Denkmalschutz, Umweltschutz, Wasserführung, Baugrund u.a.m. ausgesucht hat.